Wege in die Psychotherapie


Wir alle erleben Krisen und Herausforderungen auf unserem Lebensweg und manchmal finden wir uns an einem Punkt wieder, an dem wir uns eine therapeutische Begleitung wünschen. Psychotherapie kann einen Raum des Innehaltens bieten – ein gemeinsames Betrachten von dem was ist, ein Erkunden von eigenen Mustern und (Lern-)Erfahrungen, Ressourcen und Fähigkeiten, Bewältigungsstrategien und Handlungsspielräumen.

Bei der Verhaltenstherapie handelt es sich um eine wissenschaftlich fundierte, in ihrer Wirksamkeit belegte und von den Krankenkassen anerkannte Therapieform. Klient und Therapeut bilden im verhaltenstherapeutischen Setting ein Team mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe und der Erhöhung der Selbstwirksamkeit des Klienten. Ergänzend schätze ich eine am Einzelfall orientierte methodenübergreifende Behandlungsplanung, die den Einbezug wirkungvoller und nützlicher Techniken aus anderen Therapiemethoden in ein verhaltenstherapeutisches Grundkonzept ermöglicht. 

Jede Therapie ist ein höchst individueller Prozess, den sie als Experte für sich selbst und ihr Leben aktiv mitgestalten. Es kommt vor, dass im Therapieprozess die eine oder andere Entscheidung für das Ausprobieren eines neuen Pfades getroffen wird und manchmal ist es erstaunlich, was es auf neuen Wegen zu entdecken gibt – im Innen und im Außen. Es ist mir eine große Freude meine Klienten ein Stück ihres Weges begleiten zu dürfen und Ihnen mit meiner langjährigen psychotherapeutischen Erfahrung, fachlicher Kompetenz und ungebrochener Begeisterung für meinen Beruf – kurz mit Herz und Verstand – zur Seite zu stehen. 

Bei Interesse an einem Erstgespräch nehmen Sie gerne Kontakt auf. 

Behandlungsspektrum

Im Rahmen der kognitiv-verhaltenstherapeutischen Psychotherapie im Einzelsetting erfolgt eine besondere Beachtung einer am Einzelfall orientierten methodenübergreifenden Behandlungsplanung. Abgedeckt werden u.a. folgende Behandlungsbereiche: 

  • Psychische Belastungssituationen und Lebenskrisen (z.B. Trauer, Trennung, Krankheit), Anpassungsstörungen
  • Selbstwertarbeit, Perspektiventwicklung und Ressourcenarbeit
  • Depressionen, Burn-Out Syndrom, Stress-/Selfmanagement
  • Zwangs- und Angststörungen
  • Das breite Spektrum der Traumafolgestörungen inklusive Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Komplexe PTBS sowie Dissoziative Störungsbilder
  • Persönlichkeits-, Beziehungs- und interaktionelle Störungen
  • Aktivitäts-/Hyperaktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung im Erwachsenenalter (adultes ADHS)
  • Psychosomatische Erkrankungsbilder

Ablauf


Kontaktaufnahme

Eine Kontaktaufnahme ist sowohl über unser Kontaktformular, als auch per Email, postalisch oder telefonisch möglich. Nach Klärung der Kostenübernahme, kann ein Erstgespräch erfolgen, in dem wir uns zunächst einmal kennenlernen und Ihre Anliegen besprechen. 

Klärung der Kostenübernahme

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Erstgespräche/Probatorik bei Ihren Leistungsträgern (z.B. PKV, Beihilfestelle), welche Kosten in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen für Sie übernommen werden können. Dies kann je nach Kostenträger und Vertragsbedingungen variieren. 


Erstgespräch & Probatorik

Das Erstgespräch ist eines der fünf Probatorischen Sitzungen, in denen eine erste Diagnostik, die Indikationsklärung und die Erarbeitung von Therapiezielen stattfinden kann. Zudem bietet die Probatorik Ihnen die Zeit, für sich über mehrere Sitzungstermine hinweg zu prüfen, ob Sie sich für eine gemeinsame therapeutische Arbeit in meiner Praxis entscheiden möchten. 


Psychotherapie

Die Gesamtdauer und Frequenz einer Therapie kann im Einzelfall variieren. Unterschieden werden i. d. R. die Kurzzeittherapie mit ca. 24 Sitzungen und die Langzeittherapie mit ca. 60 Sitzungen. Eine Psychotherapeutische Sitzung dauert etwa 50min. Im Regelfall findet diese in einem einwöchentlichen Abstand statt.

Kostenübernahme

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit dem Fachkundenachweis der Verhaltenstherapie und einem Arztregistereintrag bin ich in freier Praxis tätig. Somit richtet sich mein Angebot an Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler. Auch für Angehörige der Bundeswehr und der Polizei ist ggf. eine Kostenübernahme möglich. Für gesetzlich Versicherte besteht keine allgemeine Abrechnungsgenehmigung. In Einzelfällen kann jedoch eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens  nach §13 SGB V mit den Gesetzlichen Krankenkassen möglich sein.

Sämtliche Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP [externer Link] und werden mit Ihnen direkt abgerechnet. Innerhalb der oben genannten Leistungsträger sind die Leistungsübernahmen uneinheitlich geregelt und können je nach Vertragsbedingungen variieren. Bitte klären Sie daher im Vorfeld die Bedingungen einer Kostenübernahme mit Ihrem jeweiligen Leistungsträger (z.B. PKV, Beihilfestelle) und informieren Sie sich, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Ihre Kosten übernommen werden können. Wenden Sie sich für genauere Informationen zum Antragsverfahren und der Zusendung von Formularen an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter innerhalb Ihres Leistungsträgers. Als Selbstzahler entfallen außer eines Behandlungsvertrages zwischen Psychotherapeut und Klient jegliche Antragsformalitäten sowie die Datenübermittlung an Kostenträger.